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Raufhandel

Beim Raufhandel wird die gefährliche Handlung nur dann bestraft, wenn der Angriff eine leichte Körperverletzung eines Dritten oder die Schlägerei eine schwere Körperverletzung nach sich zieht.
Ist das Handeln des Täters gerechtfertigt oder entschuldigt, kann er auch nicht wegen Raufhandels bestraft werden.

Raufhandel - § 91 Strafgesetzbuch