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Einbruch, Diebstahl oder Entwendung...

Als Ihr Rechtsanwalt berate ich Sie und übernehme ihre Strafverteidigung vor Bezirks- und Landesgerichten in Strafsachen wie Diebstahl, Einbruch  und Entwendung – Ihr Strafverteidiger in Wien und allen Bundesländern Österreichs.

 

Diebstahl

Einen Diebstahl begeht, wer einem anderen eine fremde bewegliche Sache wegnimmt und durch die Zueignung der Sache sich unrechtmäßig bereichert.

Diebstahl - § 127 Strafgesetzbuch

Entwendung

Eine Entwendung begeht, wer aus Not, aus Unbesonnenheit oder zur Befriedigung eines Gelüstes eine Sache geringen Wertes einem anderen entzieht oder sich oder einem Dritten zueignet, sofern die Tat sonst als Diebstahl, Entziehung von Energie, Veruntreuung, Unterschlagung oder dauernde Sachbeziehung strafbar wäre.

Entwendung - § 141 Strafgesetzbuch

Diebstahl durch Einbruch oder mit Waffen

Beim Einbruchsdiebstahl handelt es sich um eine sogenannte Deliktsqualifikation, die mit höherer Strafe bedroht ist.

Bei einem bewaffneten Diebstahl muss der Täter die Waffe bei sich führen oder von vornherein in der Absicht handeln, die Waffe zum Brechen des Widerstandes einer Person zu verwenden.

Diebstahl durch Einbruch oder mit Waffen - § 129 Strafgesetzbuch